Rechtsgrundlagen für die Ausleihe von Lernmitteln gegen Gebühr sind das Schulgesetz
und die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe
von Lernmitteln in der jeweils geltenden Fassung:
- Schulgesetz (in der jeweils aktuellen Fassung)
-
Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln
vom 16. April 2010
Für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2022/2023 gelten die folgenden Bedingungen:
-
Die Gebühr wird grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA) erhoben.
Die Zahlungs- bzw. der Zahlungspflichtige ist dafür verantwortlich, dass das von ihr bzw. ihm angegebene Konto zum Zeitpunkt des Einzugs
der Leihgebühr eine ausreichende Deckung aufweist.
Falls die Lastschrift nicht eingelöst werden kann, können die entstandenen Aufwendungen und Auslagen gegenüber
dem Zahlungspflichtigen als Schadensersatz geltend gemacht werden.
-
Die Bestellerin bzw. der Besteller ist damit einverstanden, dass der Schulträger die im Rahmen der Ausleihe
gegen Gebühr ausleihbaren Lernmittel wahlweise an die Schülerinnen und Schüler oder ihre Sorgeberechtigten aushändigt.
Der Empfang wird jeweils dokumentiert. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, sowohl die Ausgabedokumentation als auch die
Vollständigkeit und die Verwendbarkeit des Lernmittelpakets umgehend nach der Ausgabe zu prüfen. Beanstandungen
(z. B. Beschädigungen) sowie das Fehlen bzw. die Beschädigung des auf dem Buchrücken befindlichen Aufklebers,
mit dem sogenannten Exemplarbarcode ,
sind dem Schulträger durch die Sorgeberechtigten unverzüglich mitzuteilen.
-
Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.
In den ausgeliehenen Lernmitteln dürfen keine Eintragungen, Unterstreichungen oder Markierungen vorgenommen werden.
-
Wird ein rückgabepflichtiges Lernmittel beschädigt oder nicht bis zu der unter Nr. 5 aufgeführten Frist an den Schulträger zurückgegeben,
macht sich die Bestellerin bzw. der Besteller schadensersatzpflichtig. Der zu zahlende Schadensersatz entspricht der Höhe des
Zeitwertes des zu ersetzenden (rückgabepflichtigen) Lernmittelexemplars.
Spuren, die durch den normalen Gebrauch der Lernmittel entstehen,
führen nicht zu Schadensersatzforderungen.
-
Für das Schuljahr 2022/2023 endet die Leihe am 9. Juli 2023.
Die ausgeliehenen Lernmittel sind daher grundsätzlich am 10. Juli 2023 zurückzugeben (Fälligkeit des Rücknahmeanspruchs).
Allerdings werden die konkreten Rücknahmetermine vom Schulträger bekanntgemacht.
Die Rückgabe muss spätestens am 21. Juli 2023 erfolgt sein.
-
Es wird dringend empfohlen, die ausgeliehenen Lernmittel mit einem Schutzumschlag zu versehen und den Schutzumschlag
mit dem Namen der Schülerin oder des Schülers zu kennzeichnen.
Dieser Schutzumschlag muss rückstandsfrei vom ausgeliehenen Lernmittel zu entfernen sein.
-
Maßgeblich für den Inhalt des Ausleihpakets und die Höhe des dafür fälligen Leihentgelts ist die im Benutzerkonto mittels
Freischaltcode einzusehende individuelle Schulbuchliste einer Schülerin oder eines
Schülers zum Zeitpunkt der Leihentgeltfestsetzung am 7. Oktober 2022.
Sofern die Schule vor diesem Datum Änderungen an der Liste vornimmt,
werden Sie im Falle einer bereits erfolgten Lernmittelbestellung per E-Mail hierüber informiert
und haben ab dem Zeitpunkt der Änderung ein 14-tägiges Rücktrittsrecht von Ihrer Bestellung.
Sie können dieses Rücktrittsrecht wahrnehmen, indem Sie Ihre Bestellung selbst im Benutzerkonto stornieren.
-
Sollte eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer an der Ausleihe gegen Gebühr die Schule vorzeitig verlassen,
sind alle ausgeliehenen Lernmittel unverzüglich zurückzugeben.
Die Teilnahmebedingung Nr. 5 ist beim vorzeitigen Verlassen der Schule nicht gültig.