Teilnahmebedingungen der Ausleihe gegen Gebühr

Rechtsgrundlagen für die Ausleihe von Lernmitteln gegen Gebühr sind das Schulgesetz und die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln in der jeweils geltenden Fassung:

  • Schulgesetz (in der jeweils aktuellen Fassung)
  • Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16. April 2010

Für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2023/2024 gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Die Gebühr wird grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA) erhoben. Die Zahlungs- bzw. der Zahlungspflichtige ist dafür verantwortlich, dass das von ihr bzw. ihm angegebene Konto zum Zeitpunkt des Einzugs der Leihgebühr eine ausreichende Deckung aufweist. Falls die Lastschrift nicht eingelöst werden kann, können die entstandenen Aufwendungen und Auslagen gegenüber dem Zahlungspflichtigen als Schadensersatz geltend gemacht werden.
  2. Die Bestellerin bzw. der Besteller ist damit einverstanden, dass der Schulträger die im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr ausleihbaren Lernmittel wahlweise an die Schülerinnen und Schüler oder ihre Sorgeberechtigten aushändigt. Der Empfang wird jeweils dokumentiert. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, sowohl die Ausgabedokumentation als auch die Vollständigkeit und die Verwendbarkeit des Lernmittelpakets umgehend nach der Ausgabe zu prüfen. Beanstandungen (z. B. Beschädigungen) sowie das Fehlen bzw. die Beschädigung des auf dem Buchrücken befindlichen Aufklebers, mit dem sogenannten Exemplarbarcode , sind dem Schulträger durch die Sorgeberechtigten unverzüglich mitzuteilen.
  3. Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden. In den ausgeliehenen Lernmitteln dürfen keine Eintragungen, Unterstreichungen oder Markierungen vorgenommen werden.
  4. Wird ein rückgabepflichtiges Lernmittel beschädigt oder nicht bis zu der unter Nr. 5 aufgeführten Frist an den Schulträger zurückgegeben, macht sich die Bestellerin bzw. der Besteller schadensersatzpflichtig. Der zu zahlende Schadensersatz entspricht der Höhe des Zeitwertes des zu ersetzenden (rückgabepflichtigen) Lernmittelexemplars. Spuren, die durch den normalen Gebrauch der Lernmittel entstehen, führen nicht zu Schadensersatzforderungen.
  5. Für das Schuljahr 2023/2024 endet die Leihe am 30. Juni 2024. Die ausgeliehenen Lernmittel sind daher grundsätzlich am 1. Juli 2024 zurückzugeben (Fälligkeit des Rücknahmeanspruchs). Allerdings werden die konkreten Rücknahmetermine vom Schulträger bekanntgemacht. Die Rückgabe muss spätestens am 12. Juli 2024 erfolgt sein.
  6. Es wird dringend empfohlen, die ausgeliehenen Lernmittel mit einem Schutzumschlag zu versehen und den Schutzumschlag mit dem Namen der Schülerin oder des Schülers zu kennzeichnen. Dieser Schutzumschlag muss rückstandsfrei vom ausgeliehenen Lernmittel zu entfernen sein.
  7. Maßgeblich für den Inhalt des Ausleihpakets und die Höhe des dafür fälligen Leihentgelts ist die im Benutzerkonto mittels Freischaltcode einzusehende individuelle Schulbuchliste einer Schülerin oder eines Schülers zum Zeitpunkt der Leihentgeltfestsetzung am 6. Oktober 2023. Sofern die Schule vor diesem Datum Änderungen an der Liste vornimmt, werden Sie im Falle einer bereits erfolgten Lernmittelbestellung per E-Mail hierüber informiert und haben ab dem Zeitpunkt der Änderung ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie können dieses wahrnehmen, indem Sie Ihre Bestellung selbst im Benutzerkonto stornieren.
  8. Sollte eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer an der Ausleihe gegen Gebühr die Schule vorzeitig verlassen, sind alle ausgeliehenen Lernmittel unverzüglich zurückzugeben. Die Teilnahmebedingung Nr. 5 ist beim vorzeitigen Verlassen der Schule nicht gültig.

Teilnahmebedingungen am Pilotprojekt „Digitales Bücherregal“ im Schuljahr 2023/2024

Das Land Rheinland-Pfalz stellt im Schuljahr 2023/2024 im Rahmen eines Pilotprojekts an rund 200 Schulen die Webapplikation „Digitales Bücherregal“ zur Verfügung. Die teilnehmenden Schulen weisen ihren Schülerinnen und Schülern die von ihnen im Unterricht zu nutzenden digitalen Lernmittel zu. Auf die Inhalte dieser digitalen Lernmittel, die sich auf den Servern der jeweiligen Bildungsmedienanbieter (Verlage) befinden, können die Schülerinnen und Schüler zentral und einfach über das „Digitale Bücherregal“ zugreifen.


Damit die einzelne Schülerin bzw. der einzelne Schüler das „Digitale Bücherregal“ und die jeweils zugewiesenen digitalen Lernmittel nutzen kann, müssen die Sorgeberechtigten der Schülerin bzw. des Schülers (bei Volljährigkeit die Schülerin bzw. der Schüler selbst) folgende Teilnahmebedingungen akzeptieren.

  1. Das „Digitale Bücherregal“ ist eine in die Landesplattform Schulcampus RLP integrierte Webapplikation. Auf das „Digitale Bücherregal“ können die Nutzerinnen und Nutzer jeweils mit dem Login für den Schulcampus RLP direkt und autorisiert zugreifen.
  2. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten hierfür Zugangsdaten, die nicht an Dritte weitergeben werden dürfen. Sie sind verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren.
  3. Über das „Digitale Bücherregal“ können die Schülerinnen und Schüler die digitalen Lernmittel nutzen, die ihnen jeweils von ihrer Schule zugewiesen worden sind (Nutzungsrecht).
  4. Der Zugriff auf das „Digitale Bücherregal“ und die Nutzung der darüber abrufbaren Inhalte ist grundsätzlich ab dem 4. September 2023 bis zum 30. September 2024 möglich, soweit im Schuljahr 2023/2024 die betroffene Nutzerin bzw. der betroffene Nutzer keinen Schulwechsel vollzieht. Insbesondere aus organisatorischen und technischen Gründen kann es zu terminlichen Abweichungen kommen. Der Zugriff auf die Inhalte erfolgt ausschließlich über die Webapplikation „Digitales Bücherregal“. Ein Download von Inhalten im „Digitalen Bücherregal“ ist nicht möglich.
  5. Für die Inhalte auf die über das „Digitale Bücherregal“ zugegriffen werden kann, ist der jeweilige Bildungsmedienanbieter verantwortlich.
  6. Die über das „Digitale Bücherregal“ abrufbaren Inhalte sind nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechtsvermerke, Marken- und Wasserzeichen sowie andere Rechtsvorbehalte in den Inhalten der digitalen Lernmittel dürfen nicht entfernt werden. Das Herauslösen, Kopieren, Weitergeben und öffentlich Zugänglichmachen von Daten jeder Art ist grundsätzlich untersagt. Im Zweifelsfall gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Bildungsmedienanbieters.
  7. Voraussetzung für die Nutzung der über das „Digitale Bücherregal“ zur Verfügung gestellten Inhalte ist eine vorherige Bestellung im Elternportal der Schulbuchausleihe. Im Rahmen des Bestellvorgangs wird der Bestellerin bzw. dem Besteller ein kumulierter unverbindlicher Nutzungspreis angezeigt. Die diesbezügliche Abrechnung erfolgt grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA), das im Bestellvorgang gegenüber dem Schulträger der Schule zu erteilen ist. Die Bestellerin bzw. der Besteller hat für eine ausreichende Kontodeckung Sorge zu tragen.
  8. Maßgeblich für den endgültig zu zahlenden Nutzungspreis ist die im Elternportal der Schulbuchausleihe mittels Freischaltcode einzusehende individuelle Schulbuchliste einer Schülerin oder eines Schülers zum Zeitpunkt der Festsetzung der zu erstattenden Lizenzkosten am 27. Oktober 2023. Sofern die Schule vor diesem Datum Änderungen an der Liste vornimmt, werden Sie im Falle einer bereits erfolgten Bestellung per E-Mail hierüber informiert und haben ab dem Zeitpunkt der Änderung ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie können dieses wahrnehmen, indem Sie Ihre Bestellung selbst im Elternportal stornieren.