Elternportal der Lernmittelfreiheit in Rheinland-Pfalz

Teilnahmebedingungen der Ausleihe
gegen Gebühr im Schuljahr 2026/2027

Rechtsgrundlagen für die Ausleihe von Lernmitteln gegen Gebühr sind das Schulgesetz und die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln in der jeweils geltenden Fassung:

  • Schulgesetz (in der jeweils aktuellen Fassung)
  • Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16. April 2010

Für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2026/2027 gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr erfolgt ausschließlich im Elternportal. Voraussetzung ist die Anlage eines Benutzerkontos im Elternportal.
  2. Die Gebühr wird per SEPA-Lastschrift vom Schulträger am 1. November 2026 von dem Konto eingezogen, das die Bestellerin bzw. der Besteller angegeben hat. Für den Einzug müssen die Bestellerin bzw. der Besteller dem Schulträger im Elternportal ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Bestellerin bzw. der Besteller ist dafür verantwortlich, dass das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs der Leihgebühr eine ausreichende Kontodeckung aufweist.
  3. Die Bestellerin bzw. der Besteller ist damit einverstanden, dass der Schulträger die im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr ausleihbaren Lernmittel wahlweise an die Schülerinnen und Schüler oder deren Sorgeberechtigten aushändigt. Der Empfang der Lernmittel wird vom Schulträger dokumentiert. Die Sorgeberechtigten (bzw. bei Volljährigkeit: die Schülerinnen und Schüler) sind verpflichtet, die Ausgabedokumentation sowie jedes einzelne Exemplar des Lernmittelpakets sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit zu prüfen. Festgestellte Mängel, Beschädigungen oder das Fehlen bzw. eine Beschädigung des Aufklebers mit dem Exemplarbarcode auf dem Buchrücken sind von den Sorgeberechtigten (bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern) unverzüglich dem Schulträger zu melden.
  4. Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden. In den ausgeliehenen Lernmitteln dürfen keine Eintragungen, Unterstreichungen oder Markierungen vorgenommen werden.
  5. Wird ein rückgabepflichtiges Lernmittel beschädigt oder nicht bis zu der unter Ziff. 6 aufgeführten Frist an den Schulträger zurückgegeben, macht sich die Bestellerin bzw. der Besteller schadensersatzpflichtig. Der zu zahlende Schadensersatz entspricht der Höhe des Zeitwertes des zu ersetzenden (rückgabepflichtigen) Lernmittelexemplars. Abnutzungsspuren, die durch den normalen Gebrauch der Lernmittel entstehen, führen nicht zu Schadensersatzforderungen.
  6. Für das Schuljahr 2026/2027 endet die Leihe am 13. Juni 2027. Die ausgeliehenen Lernmittel sind daher grundsätzlich am 14. Juni 2027 zurückzugeben (Fälligkeit des Rücknahmeanspruchs). Allerdings werden die konkreten Rücknahmetermine vom Schulträger bekanntgemacht. Die Rückgabe muss spätestens am 25. Juni 2027 erfolgt sein.
  7. Es wird dringend empfohlen, die ausgeliehenen Lernmittel mit einem Schutzumschlag zu versehen und den Schutzumschlag mit dem Namen der Schülerin oder des Schülers zu kennzeichnen. Dieser Schutzumschlag muss rückstandsfrei vom ausgeliehenen Lernmittel zu entfernen sein.
  8. Für den Umfang des Lernmittelpakets und die Höhe des Leihentgelts ist ausschließlich die im Elternportal mittels Freischaltcode einsehbare, individuelle Schulbuchliste der Schülerin oder des Schülers maßgeblich, und zwar zum Zeitpunkt der Leihentgeltfestsetzung am 28. September 2026. Nimmt die Schule vor diesem Datum Änderungen an der Schulbuchliste vor, wird die Bestellerin bzw. der Besteller bei bereits erfolgter Bestellung per E-Mail informiert. Ab dem Zeitpunkt der Änderung steht der Bestellerin bzw. dem Besteller ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Den Widerruf übt die Bestellerin bzw. der Besteller aus, indem sie bzw. er die Bestellung innerhalb der Frist selbstständig im Elternportal stornieren.
  9. Sollte die bzw. der an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmende Schülerin bzw. Schüler die Schule vorzeitig verlassen, sind alle ausgeliehenen Lernmittel unverzüglich zurückzugeben. Ziff. 6 findet in diesem Fall keine Anwendung.

Teilnahmebedingungen am Digitalen Bücherregal
im Schuljahr 2026/2027

Das Land Rheinland-Pfalz stellt Schülerinnen und Schülern für die Verwendung digitaler Lernmittel im Unterricht die Webapplikation Digitales Bücherregal zur Verfügung. Die am Digitalen Bücherregal teilnehmenden Schulen weisen ihren Schülerinnen und Schülern die von ihnen im Unterricht benötigten digitalen Lernmittel von Bildungsmedienanbietern (z. B. Schulbuchverlage) zu. Über das Digitale Bücherregal können die Schülerinnen und Schüler leicht und zentral auf die digitalen Lernmittel zugreifen.

Damit eine Schülerin bzw. ein Schüler das Digitale Bücherregal nutzen kann, müssen die Sorgeberechtigten (im Folgenden: Eltern) oder bei Volljährigkeit die Schülerin bzw. der Schüler selbst der Nutzung zustimmen. Mit der Zustimmung akzeptieren sie folgende Teilnahmebedingungen des Digitalen Bücherregals:

  1. Das Digitale Bücherregal ist eine ins Bildungsportal RLP integrierte Webapplikation. Auf das Digitale Bücherregal können die Schülerinnen und Schüler mit ihrem Login für das Bildungsportal RLP direkt und autorisiert zugreifen (Single-Sign-On).
  2. Die Zugangsdaten für den Login, die nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen, erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren.
  3. Über das Digitale Bücherregal können die Schülerinnen und Schüler die digitalen Lernmittel nutzen, die ihnen von den Schulen zugewiesen worden sind.
  4. Um die digitalen Lernmittel über das Digitale Bücherregal nutzen zu können, müssen die Lizenzen vorab im Elternportal der Schulbuchausleihe kostenpflichtig und verbindlich bestellt werden. Voraussetzung ist die Anlage eines Benutzerkontos im Elternportal.
  5. Die Bestellung der Lizenzen im Elternportal kann grundsätzlich unabhängig von der Teilnahme an der kostenpflichtigen Schulbuchausleihe für gedruckte Lernmittel erfolgen. Dies gilt nicht für die Bestellung von Print-Plus-Lizenzen. Die Print-Plus-Lizenz dient ausschließlich der Ergänzung des im Unterricht verwendeten inhaltsgleichen gedruckten Schulbuchs und darf daher nur bestellt werden, wenn das dazugehörige Schulbuch selbst gekauft wurde oder im Schuljahr 2026/2027 an der kostenpflichtigen Schulbuchausleihe teilgenommen wird.
  6. Die Höhe des Nutzungsentgelts für die Lizenzen ist abhängig von der Lizenzart (Einzel- bzw. Print-Plus-Lizenz) und der Anzahl digitaler Lernmittel, die den Schülerinnen bzw. Schülern durch die Schule zugeordnet werden. Zum Zeitpunkt der Bestellung wird den Eltern im Elternportal ein unverbindlicher kumulierter Nutzungspreis angezeigt.
  7. Das endgültig zu zahlende Nutzungsentgelt für das Schuljahr 2026/2027 wird am 25. Juni 2027 festgesetzt. Maßgeblich für die Festsetzung sind die bis zum 25. Juni 2027 den Schülerinnen und Schülern von der Schule zugeordneten digitalen Lernmittel (individuelle Schulbuchliste). Die Eltern können die individuelle Schulbuchliste ihres Kindes im Elternportal der Schulbuchausleihe einsehen.
  8. Das Nutzungsentgelt für die bis zum 28. September 2026 zugeordneten digitalen Lernmittel wird am 1. November 2026 per SEPA-Lastschrift vom Schulträger von dem Konto eingezogen, das die Bestellerin bzw. der Besteller angegeben hat. Das Nutzungsentgelt für die ab dem 29. September 2026 den Schülerinnen bzw. Schülern von der Schule zugeordneten digitalen Lernmittel wird vom Schulträger zu einem von ihm bestimmten Zeitpunkt vom Konto eingezogen; spätestens am 1. Juli 2027. Für die Einzüge muss die Bestellerin bzw. der Besteller dem Schulträger im Elternportal ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Bestellerin bzw. der Besteller ist dafür verantwortlich, dass das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs eine ausreichende Kontodeckung aufweist.
  9. Das festgesetzte Nutzungsentgelt ist zu zahlen, unabhängig davon, ob die Schülerinnen bzw. Schüler vom Digitalen Bücherregal Gebrauch machen (d. h. sich dort anmelden und die darin bereitgestellten digitalen Lernmittel tatsächlich abrufen). Die verbindliche Bestellung (Nr. 4) kann nicht rückgängig gemacht werden.
  10. Die Inhalte der digitalen Lernmittel stehen den Schülerinnen bzw. Schülern ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2026/2027 im Digitalen Bücherregal zur Verfügung, sofern bis zum 12. Juli 2026 bestellt wurde. Bei Bestellungen nach diesem Zeitpunkt bzw. bei Änderungen der Schulbuchliste durch die Schule wird das Lernmittel zeitnah zur Verfügung gestellt. Insbesondere aus organisatorischen und technischen Gründen kann es zu terminlichen Abweichungen kommen. Die Lernmittel stehen bis zum 30. September 2027 zur Verfügung.
  11. Für die Inhalte der digitalen Lernmittel, auf die über das Digitale Bücherregal zugegriffen werden kann, ist der jeweilige Bildungsmedienanbieter verantwortlich.
  12. Die über das Digitale Bücherregal abrufbaren Inhalte sind nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechtsvermerke, Marken- und Wasserzeichen sowie andere Rechtsvorbehalte in den Inhalten der digitalen Lernmittel dürfen nicht entfernt werden. Das Herauslösen, Kopieren, Weitergeben und öffentlich Zugänglichmachen von Daten jeder Art ist grundsätzlich untersagt. Im Zweifelsfall gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Bildungsmedienanbieters. Missbräuchliche Nutzungen des Digitalen Bücherregals und der abrufbaren Inhalte sind generell untersagt.