Teilnahmebedingungen der Ausleihe gegen Gebühr im Schuljahr 2024/2025

Rechtsgrundlagen für die Ausleihe von Lernmitteln gegen Gebühr sind das Schulgesetz und die Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln in der jeweils geltenden Fassung:

  • Schulgesetz (in der jeweils aktuellen Fassung)
  • Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16. April 2010

Für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr für das Schuljahr 2024/2025 gelten die folgenden Bedingungen:

  1. Die Gebühr wird grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA) erhoben. Die Zahlungs- bzw. der Zahlungspflichtige ist dafür verantwortlich, dass das von ihr bzw. ihm angegebene Konto zum Zeitpunkt des Einzugs der Leihgebühr eine ausreichende Deckung aufweist. Falls die Lastschrift nicht eingelöst werden kann, können die entstandenen Aufwendungen und Auslagen gegenüber dem Zahlungspflichtigen als Schadensersatz geltend gemacht werden.
  2. Die Bestellerin bzw. der Besteller ist damit einverstanden, dass der Schulträger die im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr ausleihbaren Lernmittel wahlweise an die Schülerinnen und Schüler oder ihre Sorgeberechtigten aushändigt. Der Empfang wird jeweils dokumentiert. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, sowohl die Ausgabedokumentation als auch die Vollständigkeit und die Verwendbarkeit des Lernmittelpakets umgehend nach der Ausgabe zu prüfen. Beanstandungen (z. B. Beschädigungen) sowie das Fehlen bzw. die Beschädigung des auf dem Buchrücken befindlichen Aufklebers, mit dem sogenannten Exemplarbarcode , sind dem Schulträger durch die Sorgeberechtigten unverzüglich mitzuteilen.
  3. Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden. In den ausgeliehenen Lernmitteln dürfen keine Eintragungen, Unterstreichungen oder Markierungen vorgenommen werden.
  4. Wird ein rückgabepflichtiges Lernmittel beschädigt oder nicht bis zu der unter Nr. 5 aufgeführten Frist an den Schulträger zurückgegeben, macht sich die Bestellerin bzw. der Besteller schadensersatzpflichtig. Der zu zahlende Schadensersatz entspricht der Höhe des Zeitwertes des zu ersetzenden (rückgabepflichtigen) Lernmittelexemplars. Spuren, die durch den normalen Gebrauch der Lernmittel entstehen, führen nicht zu Schadensersatzforderungen.
  5. Für das Schuljahr 2024/2025 endet die Leihe am 22. Juni 2025. Die ausgeliehenen Lernmittel sind daher grundsätzlich am 23. Juni 2025 zurückzugeben (Fälligkeit des Rücknahmeanspruchs). Allerdings werden die konkreten Rücknahmetermine vom Schulträger bekanntgemacht. Die Rückgabe muss spätestens am 4. Juli 2025 erfolgt sein.
  6. Es wird dringend empfohlen, die ausgeliehenen Lernmittel mit einem Schutzumschlag zu versehen und den Schutzumschlag mit dem Namen der Schülerin oder des Schülers zu kennzeichnen. Dieser Schutzumschlag muss rückstandsfrei vom ausgeliehenen Lernmittel zu entfernen sein.
  7. Maßgeblich für den Inhalt des Ausleihpakets und die Höhe des dafür fälligen Leihentgelts ist die im Benutzerkonto mittels Freischaltcode einzusehende individuelle Schulbuchliste einer Schülerin oder eines Schülers zum Zeitpunkt der Leihentgeltfestsetzung am 8. Oktober 2024. Sofern die Schule vor diesem Datum Änderungen an der Liste vornimmt, werden Sie im Falle einer bereits erfolgten Lernmittelbestellung per E-Mail hierüber informiert und haben ab dem Zeitpunkt der Änderung ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie können dieses wahrnehmen, indem Sie Ihre Bestellung selbst im Benutzerkonto stornieren.
  8. Sollte eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer an der Ausleihe gegen Gebühr die Schule vorzeitig verlassen, sind alle ausgeliehenen Lernmittel unverzüglich zurückzugeben. Die Teilnahmebedingung Nr. 5 ist beim vorzeitigen Verlassen der Schule nicht gültig.

Teilnahmebedingungen am Pilotprojekt Digitales Bücherregal im Schuljahr 2024/2025

Das Land Rheinland-Pfalz stellt Schülerinnen und Schülern für die Verwendung digitaler Lernmittel im Unterricht die Webapplikation Digitales Bücherregal zur Verfügung. Die am Digitalen Bücherregal teilnehmenden Schulen weisen ihren Schülerinnen und Schülern die von ihnen im Unterricht benötigten digitalen Lernmittel zu. Auf die Inhalte dieser digitalen Lernmittel, die sich auf den Servern der jeweiligen Bildungsmedienanbieter (z. B. Schulbuchverlage) befinden, können die Schülerinnen und Schüler zentral und einfach über das Digitale Bücherregal zugreifen.

Damit die einzelne Schülerin bzw. der einzelne Schüler das Digitale Bücherregal benutzen kann, müssen deren Sorgeberechtigten, nachfolgend die Eltern genannt, (bei Volljährigkeit die Schülerin bzw. der Schüler selbst) die Teilnahme am Digitalen Bücherregal verbindlich erklären und folgende Teilnahmebedingungen akzeptieren.

  1. Das Digitale Bücherregal ist eine ins Bildungsportal RLP integrierte Webapplikation. Auf das Digitale Bücherregal können die Schülerinnen und Schüler mit ihrem Login für den Schulcampus RLP direkt und autorisiert zugreifen (Single-Sign-On).
  2. Die Zugangsdaten für den Login, die nicht an Dritte weitergeben werden dürfen, erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren.
  3. Über das Digitale Bücherregal können die Schülerinnen und Schüler die digitalen Lernmittel nutzen, die ihnen von den Schulen zugewiesen worden sind.
  4. Um digitale Lernmittel über das Digitale Bücherregal nutzen zu können, ist eine vorherige kostenpflichtige und verbindliche Bestellung im Elternportal der Schulbuchausleihe notwendig.
  5. Die Höhe des Nutzungsentgelts ist abhängig von der Art und Anzahl digitaler Lernmittel, die einer Schülerin bzw. einem Schüler durch die Schule zugewiesen wurden. Im Rahmen des Bestellvorgangs wird den Eltern im Elternportal ein unverbindlicher kumulierter Nutzungspreis angezeigt.
  6. Das endgültig zu zahlende Nutzungsentgelt für das Digitale Bücherregal wird nach Schließung des Bestellverfahrens am 8. Oktober 2024 festgesetzt. Grundlage hierfür ist die im Elternportal der Schulbuchausleihe einzusehende individuelle Schulbuchliste einer Schülerin oder eines Schülers vom 7. Oktober 2024. Aus technischen Gründen muss die Bestellung erfolgen, bevor das zu zahlende Nutzungsentgelt endgültig festgesetzt werden kann.
  7. Das fällige Nutzungsentgelt wird von den Schulträgern grundsätzlich am 1. November 2024 im Lastschrifteinzugsverfahren von dem bei der Bestellung im Elternportal angegebenen Konto abgebucht. Hierfür müssen die Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schüler dem Schulträger bei der Bestellung im Elternportal ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Diese sind dafür verantwortlich, dass das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs eine ausreichende Kontodeckung aufweist.
  8. Das festgesetzte Nutzungsentgelt ist zu zahlen, unabhängig davon, ob die Schülerin bzw. der Schüler vom Digitalen Bücherregal Gebrauch macht (d. h. sich tatsächlich im Digitalen Bücherregal anmeldet und die darin angezeigten digitalen Lernmittel tatsächlich abruft). Die verbindliche Bestellung (Nr. 4) kann nicht rückgängig gemacht werden.
  9. Die Inhalte der digitalen Lernmittel stehen den Schülerinnen und Schülern in der ersten Schulwoche des Schuljahres 2024/2025 im Digitalen Bücherregal zur Verfügung, sofern Sie diese bis zum 16. Juli 2024 bestellt haben. Bei Bestellungen nach diesem Zeitpunkt bzw. bei Änderungen der Schulbuchliste durch die Schule wird das Lernmittel zeitnah zur Verfügung gestellt. Insbesondere aus organisatorischen und technischen Gründen kann es zu terminlichen Abweichungen kommen. Die Lernmittel stehen bis zum 30. September 2025 zur Verfügung, sofern im Schuljahr 2024/2025 die Schülerin bzw. der Schüler keinen Schulwechsel vollzieht.
  10. Der Zugriff auf die digitalen Inhalte erfolgt ausschließlich über die Webapplikation Digitales Bücherregal. Ein Download der digitalen Lernmittel oder eine Offline-Nutzung innerhalb des Digitalen Bücherregals ist nicht möglich. Sofern Bildungsmedienanbieter die Offline-Nutzung ihrer digitalen Lernmittel anbieten, muss dafür deren App auf dem mobilen Endgerät der Schülerin bzw. des Schülers installiert sein. Die Installation obliegt den Eltern.
  11. Für die Inhalte der digitalen Lernmittel, auf die über das Digitale Bücherregal zugegriffen werden kann, ist der jeweilige Bildungsmedienanbieter verantwortlich.
  12. Die über das Digitale Bücherregal abrufbaren Inhalte sind nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechtsvermerke, Marken- und Wasserzeichen sowie andere Rechtsvorbehalte in den Inhalten der digitalen Lernmittel dürfen nicht entfernt werden. Das Herauslösen, Kopieren, Weitergeben und öffentlich Zugänglichmachen von Daten jeder Art ist grundsätzlich untersagt. Im Zweifelsfall gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Bildungsmedienanbieters.